Pflegegrad 3

Pflegegeld monatlich   545.- Euro
Sachleistungen monatlich   1.298.- Euro
Entlastungsbetrag monatlich
Siehe Leistungen Pflegegrad 1  
125.- Euro
Verhinderungspflege jährlich   1.612.- Euro
Leistungsbeitrag Vollstationär monatlich   1.262.- Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich   40.- Euro
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen    –  einmalig 4.000.- Euro

Pflegegeld

Pflege wird in den eigenen vier Wänden durch Privatpersonen sichergestellt.

Wichtig: Das Pflegegeld wird während eines stationären Aufenthaltes für 28 Tage weiter gezahlt. Für die Dauer der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld hälftig gezahlt.

Sachleistungen

Die Pflege wird in den eigenen vier Wänden ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.

Kombinationsleistungen

Wird der Sachleistungsbetrag in der Höhe nicht ganz ausgenutzt und ist zudem eine Privatperson an der Pflege beteilig, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.

Beispiel:

Der Pflegedienst rechnet 649.- Euro ab. Das sind 50% der Sachleistungen im Pflegegrad 3. Somit werden 50% des Pflegegelds von 545.- Euro, also 272,50.- Euro ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt also immer prozentual.

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse unter Umständen die Kosten für die Ersatzpflegekraft.

Wichtig:

Bis zu 2.418.- Euro kann der Verhinderungspflegebetrag maximal betragen, wenn die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise ausgeschöpft ist. Sie können auch den Betrag der Verhinderungspflege auf die Sachleistungen anrechnen lassen. So erhalten Sie das volle Pflegegeld bis die Beträge der Verhinderungspflege aufgebraucht sind. Danach wird in Kombinationsleistungen abgerechnet.

Verwandte bis zum 2. Grad können 817,50 Euro erhalten. Fahrkosten und Lohnausfall können gesondert vergütet werden.

Kurzzeitpflege

Bedeutet ganztägige Unterbringung im Pflege- oder Altersheim, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht gewährleistet werden kann. Maximal können 8 Wochen Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Wichtig:

Falls Sie die Kurzzeitpflege nicht oder nur teilweise brauchen, können Sie die Hälfte des zustehenden Betrages der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. Somit haben Sie dann 2418 Euro bei der Verhinderungspflege zur Verfügung.

Man kann auch generell den Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege stellen. Dies hat den Vorteil, dass das ganze Pflegegeld als Geldleistung ausgezahlt wird. Die Leistung der Sozialstation wird dann über die Verhinderungspflege abgerechnet und der Betrag der Verhinderungspflege wird aufgebraucht. Informieren Sie sich bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.

Tagespflege

1298.- Euro stehen zur Verfügung. Der Betrag kann ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

bei Pflegegrad 1: 64,01 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 2: 67,38 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 3: 70,75 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 4: 74,12 Euro pro Tag
bei Pflegegrad 5: 77,49 Euro pro Tag

jeweils zuzüglich eines Betrags für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung in Höhe von 2,00 Euro pro Tag sowie eines Zuschlags zur Refinanzierung der einrichtungsindividuellen Ausbildungskosten von 1,54 Euro pro Tag.

  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: schließt die Mahlzeiten, die laufenden Kosten der Räume und die hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden. Dieser Kostenbestandteil beträgt bei unserer Tagespflege für die Unterkunft 9,95 Euro pro Tag und für die Verpflegung 7,66 Euro pro Tag in allen Pflegegraden.
  • Entgelt für den Fahrdienst, wenn der Transport zur Tagespflege und von dort nach Hause nicht alleine oder durch Angehörige erfolgt. Auch dieser Betrag wird (anteilig) mit der Pflegekasse direkt abgerechnet. Er beträgt für unsere Tagespflege 10 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 5 km, 15 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 10 km und 18 Euro pro Fahrt bei einer Entfernung von bis zu 15 km. Für den Rollstuhltransport fällt eine zusätzliche Pauschale von 5 Euro pro Tag an.

Leistungsbetrag Vollstationär

Diese Leistung wird bei vollstationärer Pflege im Alters- oder Pflegeheim bezahlt. Reicht diese Leistung zur Kostendeckung nicht aus, ist der fehlende Betrag in Eigenleistung zu erbringen.

Pflegehilfsmittel

Z. B. Einmalbettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzschürzen, Mundschutz etc. werden monatlich bis 40 Euro bezahlt.