Pflegegrade

Seit dem 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie ersetzen die ursprünglich drei Pflegestufen. Profitieren sollen vor allem Menschen mit Demenz, da nicht mehr nur Körperliche, sondern auch kognitive Beeinträchtigen bei der Begutachtung berücksichtigt werden.

Sonstige Hilfen und Angebote

Es gibt viele weitere und nützliche Leistungen. Es kann manchmal verwirrend sein, das richtige zu finden bzw. überhaupt zu wissen, was es alles gibt. Nachfolgend eine Übersicht:

Pflegekurse

Um die Pflege von Angehörigen zu erleichtern, bzw. gewährleisten zu können, bieten die meisten Kranken-/Pflegekassen spezielle Pflegekurse an. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse.

Soziale Sicherung für pflegende Angehörige

Wer mindestens 10 Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche seinen Angehörigen pflegt, wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie mit der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. abgesichert. Beispiel: Wegeunfall beim Einkauf für den Pflegebedürftigen, Infektion durch Pflegebedürftige, Sturz etc. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Rentenversicherung

Die Kranken-/Pflegekasse zahlt in der Regel für die Pflegeperson Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn die in der Woche nicht mehr als 30 Stunden im Arbeitsverhältnis oder selbständig beschäftigt ist und kein Bezug einer Vollrente oder ähnlichem erhält.

Arbeitsfreistellung bis zu 10 Tagen

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeit bis zu 10 Tagen niederzulegen, um eine akute Pflegesituation von Angehörigen zu organisieren. Die Kranken-/Pflegekasse zahlt Pflegeunterstützungsgeld. Es gleicht entgangenes Arbeitsendgeld weitestgehend aus.

Sechs Monate Pflegezeit

Beschäftigten können ganz oder teilweise für 6 Monate aus dem Beruf aussteigen, um Angehörige zu pflegen. Ein Rechtsanspruch besteht ab einer Firmengröße von mindestens 15 Mitarbeitern.

Ein zinsloses Darlehen für diese Zeit kann man beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um den Einkommensausfall für diese Zeit zu mildern.

24 Monate Familienpflegezeit

Wenn Angehörige längerfristig pflegebedürftig sind, können Beschäftigte die Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren. Auch hier kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Einen Rechtsanspruch hat man ab einer Firmengröße von 25 Mitarbeitern.

Das sind die wichtigsten Hilfsmittel. Sprechen Sie mit dem medizinischen Dienst und/oder Ihrer persönlichen Pflegeberater/in. Ihr Hausarzt verordnet Ihnen alles bei Notwendigkeit. Suchen Sie sich ein Sanitätshaus Ihres Vertrauens.

Manchmal kann es sinnvoll sein, Umbaumaßnahmen in Auge zu fassen.

Barrierefreies Bad, Treppen durch Rampe ersetzen, Aufzug oder einen

Treppenlift

zu installieren.

Die Kranken-/Pflegekasse zahlt Ihnen dafür einmalig 4.000.- Euro. Sollte Ihr Partner ebenfalls pflegebedürftig sein, können Sie maximal bis 8.000.- Euro erhalten.

Bei Behinderten-WG´s ist die Höchstgrenze 16.000.- Euro.

KfW Zuschussportal

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, gibt Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen, falls das Wohnumfeld altersgerecht bzw. barrierefrei gestaltet werden soll.

Ob Sie einen Anspruch haben, prüfen Sie direkt unter: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/