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„Der neue Pflegeblock“ – eBook 2,99 € – Buch 4,99 €

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Stehen Ihnen Pflegeleistungen zu?

Viele Menschen haben Anspruch auf Pflegeleistungen, wissen es aber nicht. Es gibt eine einfache und schnelle Methode das festzustellen: Den

Der Pflegegradrechner startet, wenn Sie auf den grünen Button klicken!

Was macht der Pflegegradrechner?

Im Pflegegradrechner bekommen Sie die gleichen Fragen gestellt, die auch der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) stellt, um Ihre Ansprüche festzustellen.

Das sind Fragen u. a. aus den Bereichen:

+   Mobilität

+   Geistige und kommunikative Fähigkeiten

+   Selbstversorgung

+   Gestaltung des Alltagslebens

Nach Nutzung des Pflegegradrechners wissen Sie, ob Ihnen Pflegeleistungen zustehen. Die Fragen können Sie unter Kapitel „Begutachtung MDK“ nachlesen.

Erste Schritte

Kontaktieren Sie Ihre Kranken-/Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

Stellen Sie einen Antrag zu Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse. Das kann auch telefonisch erfolgen.

Die Antragstellung kann auch durch einen bevollmächtigten Familienangehörigen, Nachbarn oder guten Bekannten erfolgen, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.

Sobald der Antrag bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) oder andere professionelle Gutachter/innen um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Privatversicherte stellen ihren Antrag bei der privaten Krankenversicherung. Für deren Begutachtung ist der Medizinische Dienst MEDICPROOF zuständig.

Wichtig:

Die Pflegekasse nennt Ihnen nach Leistungsantrag direkt einen konkreten Termin zu einer Pflegeberatung, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist.

Die Pflegekasse benennt Ihnen eine/n Pflegeberater/in, der/die für Sie persönlich zuständig ist oder es wird Ihnen ein Beratungsgutschein ausgestellt.

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