Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu monatlich 125.- Euro geltend machen.

Entlastungsbetrag

Leistungen des Entlastungsbetrags im Sinne § 45b, SGB XI müssen von zertifiziertem Personal erbracht werden. Ansonsten ist eine Abrechnung nicht möglich!

Wie finden Sie diese Personen? Fragen Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt, Ihrer Kranken-/Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegediensten nach.

Wohnungsnahe Hilfen wie Putzen, Einkaufen usw. können mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Auch Eigenanteile auf Kurzzeitpflege und Tagespflege kann man damit begleichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse

Wichtig:

Nichtgenutzte monatliche Entlastungsbeträge werden angespart, aber das nicht genutzte Guthaben verfällt zum 30.06. des Folgejahres.

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu.