Nachfolgend lesen Sie die Originalfragen meines MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI. Lesen Sie dazu auch

Wichtig:
Ziehen bei der Begutachtung eine Person Ihres Vertrauens hinzu, damit Sie im Zweifelsfall einen Zeugen benennen können.
Sind Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, können Sie innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen. Sinnvoll kann es sein, einen Sozialverband wie beispielsweise den VDK, an seiner Seite zu haben, damit man rechtlichen Beistand hat.
Antworten zu den Fragen:
Die Antwortmöglichkeiten sind meist vorgegeben. Man wählt unter:
+ Selbständig
+ Überwiegend selbständig
+ Überwiegend unselbständig
+ Unselbständig
Jede Antwort ergibt eine vorgegebene Punktzahl, die am Ende addiert wird und so die Pflegebedürftigkeit belegt.
Fragen zu Modul 1:
Mobilität
+ Positionswechsel im Bett
+ Halten einer stabilen Sitzposition
+ Umsetzen
+ Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
+ Treppensteigen
Fragen zu Modul 2:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
+ Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
+ Örtliche Orientierung
+ Zeitliche Orientierung
+ Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
+ Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
+ Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
+ Verstehen von Sachverhalten und Informationen
+ Erkennen von Risiken und Gefahren
+ Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
+ Verstehen von Aufforderungen
+ Beteiligen an einem Gespräch
Die Antwortmöglichkeiten sehen Sie auf Seite 32.
Fragen zu Modul 3:
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
+ Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
+ Nächtliche Unruhe
+ Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
+ Beschädigen von Gegenständen
+ Psychisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Menschen
+ Verbale Aggression
+ Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
+ Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender
Maßnahmen
+ Wahnvorstellungen
+ Ängste
+ Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
+ Sozial inadäquate Verhaltensweisen
+ Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Fragen zu Modul 4:
Selbstversorgung – Bewertung
+ Waschen des vorderen Oberkörpers
+ Körperpflege im Bereich des oberen Kopfes
+ Waschen des Intimbereichs
+ Duschen und Baden einschl. Waschen der Haare
+ An- und Auskleiden des Oberkörpers
+ An- und Auskleiden des Unterkörpers
+ Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen
von Getränken
+ Essen
+ Trinken
+ Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
+ Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und
Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
+ Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und
Umgang mit Stoma
+ Ernährung parenteral oder über Sonde
Fragen zu Modul 5:
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Angaben zur Versorgung
Angaben zur ärztlichen und medikamentösen Versorgung
+ Arztbesuche: Häufigkeit
+ Medikamente: Häufigkeit der Einnahme
+ Angaben zur laufenden Heilmitteltherapie – Häufigkeit
+ Angaben zu behandlungspflegerischen und anderen
therapeutischen Maßnahmen – Häufigkeit
+ Spezielle Krankenbeobachtung gemäß Position 24 HKP-Richtlinie?
Nachfolgende Fragen werden wie folgt beantwortet:
+ Entfällt oder Selbständig
+ Häufigkeit der Hilfe
+ Medikation
+ Injektionen
+ Versorgung intravenöser Zugänge (z. B. Port)
+ Absaugen und Sauerstoffgabe
+ Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
+ Messung und Deutung von Körperzuständen
+ Versorgung mit Stoma
+ Regelmäßige Einmalkatheterung und Nutzung von
Abführmethoden
+ Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
+ Arztbesuche
+ Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer
Einrichtungen (bis zu 3 Stunden)
+ Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder
therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Stunden)
+ Einhalten einer Diät und anderer krankheits- oder
therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Fragen zu Modul 6:
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
+ Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
+ Ruhen und Schlafen
+ Sich beschäftigen
+ Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
+ Interaktionen mit Personen im direkten Umfeld
+ Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Berechnung der 5 Pflegegrade
Jede Frage in jedem Modul birgt eine Punktzahl. Nach Auswertung aller Module werden die Punkte addiert und dementsprechend wird die Einstufung in den passenden Pflegegrad vorgenommen:
+ Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Punkte
+ Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Punkte
+ Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Punkte
+ Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Punkte
+ Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Punkte
Gewichtung der Punkte in den einzelnen Modulen
+ Modul 1: Gewichtung 10 %
+ Modul 2 oder 3: Gewichtung 15 %
Der höhere Wert fließt in die Berechnung ein
+ Modul 4: Gewichtung 40 %
+ Modul 5: Gewichtung 20 %
+ Modul 6: Gewichtung 15 %
Wenn Sie den Pflegegradrechner nutzen, beantworten Sie genau oben genannte Fragen und erhalten IHR Ergebnis direkt dargestellt. Sollte das Ergebnis einen der 5 Pflegegrade vorsehen, beantragen Sie direkt bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse eine MDK-Begutachtung. Das können Sie telefonisch machen. Ein Anruf genügt.