Hausnotruf – Kasse zahlt

Hausnotruf für viele eine Notwendigkeit

Für zahlreiche Menschen mit Pflegegrad ist ein Hausnotruf wichtig. Idealerweise sind die Hausnotrufsysteme so konzipiert, dass fast jeder diese bedienen kann.

Die Frage ist, warum verzichten so viele auf diese Hilfe? Ein Grund könnte die Unsicherheit der Kostenübernahme sein.

Info: Die Pflegekasse übernimmt bis 23.- Euro/Monat der Kosten !

Damit kommt man für einfache, aber funktionelle Standartsysteme aus. Kosten über 23.- Euro trägt der Pflegebedürftige selbst.

Wie komme ich an ein Notruf-System?

Suchen sie sich einen Anbieter aus. Wählen Sie das für sie passende Produkt. Der Anbieter schickt ihrer Pflegekasse einen Kostenvoranschlag. Anschließend bestätigt die Pflegekasse die Kostenübernahme bis 23.- Euro ab Antragstellung!

Ist doch einfach, oder?

Was Ihnen sonst noch als Hilfsmittel zur Verfügung steht, lesen Sie in den Menuepunkten Pflegegrade oder bestellen Sie das Buch oder eBook „Pflegeblock“ – Einfach auf den Button klicken!

Dieselfahrverbote für Menschen mit Behinderung?

Behindert-Barrierefrei berichtet:

Wie sieht es eigentlich mit dem Diesel-Fahrverbot für Menschen mit Behinderung aus? Gerade Personen, die kurz vor der Neuanschaffung eines Autos stehen, stellen sich die berechtigte Frage: Kann ich mir noch ein Dieselfahrzeug kaufen oder muss ich sogar mein altes, umgebautes Fahrzeug mit Dieselmotor bald stehen lassen?

Feststellungsverfahren/Grad der Behinderung/Schwerbehindertenausweis
Auch Onlime-Antrag auf Festellung einer Behinderung! Aufs Bild klicken!

Ausnahmen für Menschen mit Handicap.

Ausnahmen für das Befahren der Feinstaub-Umweltzonen, dürfen Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, die Umweltzonen befahren.Der Anspruch wird durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehinderten-ausweis eingetragenen Merkzeichen „aG”, „H” oder „BI” oder dem EU-Parkausweis nachgewiesen.

Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Diese Regelung ist bundesweit gültig. Menschen mit dem Merkzeichen “G” oder mit einem EU-Parkausweis für

Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen erteilen wiederum die Städte. Das Kraftfahrzeug muss nicht selbst von der schwerbehinderten Person geführt werden und es muss auch nicht auf diese zugelassen sein.

Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis müssen sich aber zurzeit ohnehin keine Sorgen machen, denn es ist davon auszugehen, dass die Ausnahmen für das Diesel-Fahrverbot für Menschen mit Behinderung in den nächsten Jahren nicht geändert werden.

Einfach das Bild anklicken zum Lesen!

Wegen Corona lieber Urlaub in Deutschland

Zum Beispiel ins TraumHaus*** Herzberg nach BrandenburgAb 301.- Euro/ÜF p. Person und Woche

Siehe auch:

RUNA Reisen: Rollstuhlurlaub, Pflegehotels und betreutes Reisen – jetzt unverbindliche Anfrage an uns senden!

Lage: Am Rande der idyllischen Kreisstadt Herzberg im Landkreis Elbe-Elster direkt am Ufer der Schwarzen Elster. Seit 2015 richtet sich das Angebot an Einzelreisende, Familien oder Gruppen, Menschen mit oder ohne Beeinträchtigungen als Ort gelebter Inklusion – natürlich für ALLE.

Unterkunft: Im “TraumHaus” fühlt sich jeder Gast wohl. Die Anlage ist komplett barrierefrei und zeichnet sich durch eine komfortable, nicht ganz alltägliche Architektur aus. Vor allem die Ausstattung macht es als Ziel für Gäste mit Einschränkungen so interessant. Das Traumhaus bietet ausreichend Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit. Ein Farbkonzept hilft bei der Orientierung in Etagen, Fluren und Zimmern. Insgesamt stehen 12 rollstuhlgerechte Doppelzimmer und 8 barrierefreie Familienzimmer mit Balkon zur Verfügung.

So wohnen Sie: Die modernen Zimmer sind mitTelefon, Flatscreen-Sat-TV, Radio, Sitzecke, Tischgruppe oder Schreibtisch mit Stuhl, Fön, Safe in Laptopgröße, Kaffee- und Tee-Station ausgestattet. WLAN (Hotspot) und Wäscheservice gegen Gebühr. Erleichterungen wie automatische Türöffnung via Magnetkarte, Aufzug, schwellenfreie Flure und Zimmer sowie leichtgängige Schiebetüren erfüllen die Bedürfnisse der Gäste. Alle Kleiderschränke haben absenkbare, herausziehbare Kleiderstangen. Bad mit befahrbarer Dusche, Duschsitz und Duschrollstuhl (beide auf Anfrage), beidseitig Haltegriffe am WC, unterfahrbare Waschbecken. Notklingel im Badezimmer. Die Doppelbetten im Familienzimmer sind nicht trennbar, aber das separate Einzelbett ist als Pflegebett möglich. Im Doppelzimmer sind die Betten trennbar.

Essen & Trinken: Übernachtung mit Frühstück, Halb- oder Vollpension im barrierefreien BlauHaus mit Kaminzimmer und großer Terrasse. Es gibt täglich frische und saisonal abwechslungsreiche Speisen. Angebot: bebilderte Speisekarten in leichter Sprache oder in Braille-Schrift.

Freizeitangebot: Gegen Gebühr: Rad-, E-Bike- oder Kanufahrten, Hochseilgarten, Bogenschießen, GPS-Touren (Teilnehmer angepasste Schwierigkeitsstufen). Weitere Ausflugsziele in der Nähe: Städtisches Schwimmbad, Botanischer Garten, Lausitztherme Wonnemar, Brikettfabrik Louise, Natureum u.v.m.

Pflege: Gerne arrangieren wir Betreuungs- und Pflegepersonal, diverse Hilfsmittel und Fahrdienste (dringend direkt bei Buchung mit anzugeben). 24h-Notrufservice im Haus. Dialysezentrum in Herzberg vorhanden.

Entlastungsbetrag von vielen nicht genutzt!

Alle Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125.- Euro – und wissen es gar nicht! Oder nutzen ihn nicht!

Merkur.de berichtet:

Der Entlastungsbetrag steht insbesondere Pflegebedürftigen zu. Doch eine weitere Personengruppe hat Anspruch darauf. Prüfen Sie gleich nach, ob Sie dazugehören.

  • Pflegebedürftige können mithilfe des Entlastungsbetrags aufkommende Kosten decken.
  • Es rufen allerdings nicht alle das Ihnen zustehende Geld ab.
  • Neben Pflegebedürftigen hat noch eine weitere Personengruppe ein Anrecht auf den Betrag.

Pflegebedürftige müssen häufig hohe Kosten stemmen, um beispielsweise eine Haushaltshilfe oder andere Betreuungsleistungen finanzieren zu können. Aus diesem Grund hilft der Entlastungsbetrag, die hohen Summen auszugleichen.

Was viele allerdings nicht wissen: Das Geld können nicht nur Pflegebedürftige selbst beantragen.

Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige: Das Wichtigste auf einen Blick

Unabhängig davon, welcher Pflegegrad von eins bis fünf einem Pflegebedürftigen, der daheim lebt, zugeordnet wird, steht diesem ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Um diesen zu erhalten, benötigt Ihre Pflegekasse lediglich die entsprechenden Belege. Wer vergessen hat, den Betrag in Anspruch zu nehmen, hat außerdem Glück: Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie das Geld in den darauffolgenden Monaten einfordern. Das gilt auch am Ende des Jahres, denn dann haben Sie die Chance, den Betrag in den ersten sechs Monaten des neuen Jahres zu erhalten. Anschließend verfällt der Anspruch allerdings.

Der NDR in Berufung auf Daten der Techniker Krankenkasse berichtet, fordern viele das ihnen zustehende Geld allerdings gar nicht an. Vier von zehn Pflegebedürftigen im Bundestaat Mecklenburg-Vorpommern verzichten auf ihren Anspruch. Es sollen 2019 gerade mal 59 Prozent auf die Gelder zugegriffen haben.

Tipp:

Entlastungsbetrag: Weitere Personen haben Anspruch auf die Gelder

Den Entlastungsbetrag gibt es übrigens nicht nur für Pflegebedürftige. Sofern Sie als Nachbarschaftshelfer eine Person pflegen, dürfen Sie ebenfalls auf die Gelder zugreifen. Das hat auch einen steuerlichen Vorteil: Sie können bis zu acht Euro pro Stunde bei einem Maximum von 25 Stunden, die Sie im Monat als Nachbarschaftshelfer tätig sind, steuerfrei abrechnen.

Um Nachbarschaftshelfer zu werden, müssen Sie zuvor lediglich einen entsprechenden Kurs durchlaufen und sich anschließend bei den Pflegekassen melden.

Alle Infos zu Leistungen in der Pflegeversicherung im eBook/Buch: „Pflegeblock“

Werde Reiseassistent

WORKSHOP REISEASSISTENZ FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Die gemeinnützige Gesellschaft des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. veranstaltet Workshops und Schulungen für Menschen, die sich gerne zur/m Reiseassistenten/-in für Menschen mit Behinderung ausbilden möchten.

Im Rahmen des Kurses werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Teilnehmer/-innen im Umgang mit Menschen mit Behinderung sensibilisiert und erhöht. Dabei werden in einer angenehm offenen und kreativen Atmosphäre folgende Themen angesprochen:

  • Kennenlernen der verschiedenen Behinderungsarten und spezieller Hilfsmittel
  • Einsatz als pflegerische Assistenz
  • Verschiedene Pflegetechniken
  • Umgang mit dem Rollstuhl
  • Assistenz für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Nähe und Distanz in der Assistenz

Alle Themen werden gemeinsam mit Menschen mit Behinderung in praktischen und theoretischen Einheiten erarbeitet.

Neben einem theoretischen Teil wird den Teilnehmer/-innen u.a. durch einen praktischen Einsatz im benachbarten Eduard-Knoll-Wohnzentrum (EKWZ) und den Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) die Möglichkeit gegeben, das zuvor Erlernte direkt umzusetzen. Somit werden die erworbenen Fähigkeiten sofort verfestigt und den zukünftigen Reiseassistenten/-innen wird ein größtmöglicher Lernerfolg garantiert.

Während des gesamten Workshops wird für den Austausch sowie für Diskussionen untereinander, mit erfahrenen Reiseassistenten/-innen oder mit Reisenden mit Behinderung genügend Freiraum geschaffen. Dabei sollen die eigenen Barrieren abgebaut und die Bereitschaft sich für die Zivilgesellschaft zu engagieren, erhöht werden.

Für den Workshop angesprochen werden sollen Erwachsene Teilnehmer/innen, die sich mit den spezifischen Anforderungen in der freiwilligen Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung oder älteren Personen während Ihrer Reiseaktivitäten interessieren und auseinandersetzen wollen. Die Teilnehmer/-innen müssen über keine bestimmten Vorkenntnisse verfügen, sollten aber unvoreingenommen mit Menschen mit Behinderung umgehen können.

Quelle: BSK-Reisen.org

Dort können Sie den Aktuellen Reisekatalog bestellen oder als PDF einlesen.

Kurzzeitpflege = Kürzung Pflegegeld

Das Thema Kurzzeitpflege ist mitunter kompliziert. Voraussetzung ist, dass man mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde.

Kurzzeitpflege ist meist nach stationärem Aufenthalt des Pflegebedürftigen notwendig, oder bei Krisensituationen, wenn häusliche und teilstationäre nicht möglich oder ausreichend ist.

Anspruch auf Kurzzeitpflege hat man maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr.

1.612.- Euro dürfen die Aufwendungen der Kurzzeitpflege nicht übersteigen.

Die 1.612.- Euro der Kurzzeitpflege kann aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 3) auf insgesamt 3.224.- Euro erhöht werden.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig gezahlt.

Zuzahlungen zur Kurzzeitpflege können über den Entlastungsbetrag (125.- Euro mtl.) ausgeglichen werden.

Bei stationären Aufenthalten, beispielsweise im Krankenhaus, wird das Pflegegeld 28 Tage weiter gezahlt. Danach ruht die Zahlung bis zur Entlassung.

Bei Kurzzeitpflege im Pflegehotel kann Ihr Partner mit Urlaub machen. Der Aufenthalt des Pflegebedürftigen wird über Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag abgerechnet. So Zahlt praktisch nur der Partner seine Unterkunft und Verpflegung. Infos und Angebote finden Sie in nachstehenden Link!

MDK – Fristversäumnis bringt Geld

Verbraucherzentrale informiert:
Hält MDK Frist nicht ein, wird Entschädigung fällig

Verbraucherzentrale informiert:

Fristen bei der Pflegekasse: So schnell muss die Versicherung reagieren

Bei der Pflegekasse können Versicherte verschiedene finanzielle und organisatorische Hilfen beantragen. Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die Versicherung innerhalb bestimmter Fristen reagieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Binnen zwei Wochen nach der Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen.
  • Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
  • In akuten Fällen ist eine Entscheidung binnen einer Woche fällig.

Braucht die Kasse zu lange, stehen dem Antragsteller sofort 70 Euro pro Woche als Pauschale zu.

Wenn die Kasse die Fristen nicht einhält

Hält die Kasse die Begutachtungsfristen nicht ein, muss sie dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro zahlen. Das gilt jedoch nicht, wenn

  • die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder
  • der Antragsteller sich in stationärer Pflege befindet und bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist.

Reagiert die Kasse, aber Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Eine detaillierte Begründung können Sie nachreichen. Wenn der Widerspruch von der Pflegekasse schriftlich abgelehnt wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Den kompletten Bericht der Verbraucherzentrale lesen Sie, wenn Sie auf den Button klicken!

Kurzzeitpflege im Hotel

Kur- & Pflegehotel Senator in Bad Pyrmont – Weserbergland…

Bad Pyrmont: Das Kur- und Pflegehotel Senator ist durch seine 2 Gebäudeteile (1x Hotel, 1x Klinik) optimal für Gäste mit erhöhtem Pflegebedarf, die auf ein Hotelumfeld nicht ganz verzichten möchten.

Meine Empfehlung: Buchen Sie eine Person über die Kurzzeitpflege ein und zahlen Sie nur den Urlaub für die nicht pflegebedürftige Person! 

WIE WOHNT MAN?
Gemütliche Einzel- oder 2-Bett-Zimmer (21-30 m²) mit Nasszelle, Sat-TV, Telefon, Radio, Safe, Balkon, 2 Notruftasten. Weiterhin sind Zimmer mit Verbindungstür (2 Einzelzimmer) buchbar (hier befindet sich in einem Zimmer ein höhenverstellbares Bett).
Die Zimmer im Pflegehotel haben eine befahrbare Dusche und sind nur bei Rollstühlen mit geringer Sitzbreite zu empfehlen (max. 70cm). Zimmer mit geräumigen Badezimmern sind in der angeschlossenen Klinik verfügbar. Hier auch immer im Pflegebereich mit Haltegriffen am WC und Pflegebett.

PFLEGE?
Medizinische und pflegerische Abteilung mit Notfallbereitschaft in der Klinik. Pflegeabteilung auch mit Möglichkeit der Kurzzeitpflege (Abrechnung über Ihre Pflegekasse in der Regel möglich).
Pflegeverordnungen werden über einen ansässigen ambulanten Pflegedienst abgeleistet. Im Hotel gibt es weiterhin ein ambulantes Therapiezentrum. Hier können Therapien gekauft oder über Rezept in Anspruch genommen werden (nach Verfügbarkeit). Bitte beachten Sie, dass die Hotel-Pauschalprogramme teilweise Therapien beinhalten.

PREISE?
Ab 399.- Euro/Woche ÜF
VP-zuschlag 18.- Euro pro Person/Nacht

Verhinderungspflege bei Demenz

Zur Internetseite einfach auf das Bild klicken!
Haus Sonnenfels
Anton-Pech-Weg 16
Bayr. Eisenstein
Telefon 09922 8045775

Pflegeurlaub
– DAMIT SIE GEMEINSAM MIT IHREM DEMENTEN ANGEHÖRIGEN DEM ALLTAG ENTFLIEHEN KÖNNEN –

„Urlaub trotz Demenz“ ist das Motto, dass das Haus Sonnenfels nach eigenen Worten verfolgt.

Aus dem Bewusstsein, dass dies gerade WEGEN der Demenz für viele oft unvorstellbar ist. Aber wie Sie aus eigener Erfahrung wahrscheinlich wissen, haben die beteiligten Personen einen Urlaub oft bitter nötig.

Täglich dieselben Abläufe, ähnliche Aktivitäten und teils auch der gleiche Ärger. Jeder, der sich in diesem Kreislauf befindet, weiß wie anstrengend und kräfteraubend der Alltag sein kann.

Legen Sie negative Gedanken wie „für sowas hab ich doch keine Zeit!“ oder „da ist doch alles fremd!“  beiseite und lesen Sie auf der Homepage des Anbieters, wie ein Demenzurlaub dort aussieht.

Wichtiger Tipp:

Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie einen Antrag nach § 39 SGB XI Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson stellen. Den Antrag können Sie formlos oder telefonisch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie übernimmt die Kosten bis 1.612.- Euro pro Jahr.

Unter MENUEPUNKT PFLEGEGRADE finden Sie die jeweiligen Leistungen. Klären Sie ab, ob eventuelle Zuzahlungen vom monatlichen Entlastungsbetrag von 125.- Euro abgerechnet werden können.

Der Tipp gilt für alle Verhinderungs- und Kurzzeitpflegen!

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Dauerrezept für Chronisch Kranke ab 2020

Gute Sache: Erleichterung für chronisch Kranke! Arztbesuche sparen und direkt zur Apotheke gehen oder sich die Medikamente liefern lassen!

Menschen mit chronischen Erkrankungen können ab 2020 von ihrem Arzt ein sogenanntes Wiederholungsrezept bekommen.

Interessant für alle, die regelmäßig ein bestimmtes Medikament einnehmen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt folgendes:

„Die Mediziner können auf dem Rezept vermerken, ob und wie oft das verordnete Medikament auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere „Lieferungen“ durch den Apotheker möglich.

Auch muss der Arzt angeben, wie lange das Folgerezept nach der Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben. Tierarzneimittel sind von der Neuregelung ausgenommen“.

Laut Gesetzgeber ist chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über die Dauer von mindestens einem Jahr nachweisen kann. Zusätzlich sollte mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
  • oder wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt wird, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, die chronisch obstruktive Atemwegserkrankung oder die koronare Herzkrankheit gehören.

Weitere wichtige Änderungen können Sie im Bericht der Verbraucherzentrale nachlesen, wenn Sie auf folgenden Button klicken!