Bundesteilhabegesetz – Änderungen 2020

Das Bundesteilhabegesetz, BTHG, wird ab 2020 große Änderungen bringen. Hier erfahren Sie die wichtigen Informationen. Klicken Sie auf das Bild, um zum Ministerium für Arbeit und Soziales zukommen. Da ist alles gut zusammen gefasst.

Zum 01. Januar 2020 werden die großen Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz vollzogen. Zum BTHG, Gesetzestext, gelangen Sie durch Klick auf den Button.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt folgendes:

Menschen mit Behinderung
sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können.
Und sie sollen besser am Arbeitsleben teilhaben können.
Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.
Jede Person mit Behinderung
bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung,
die sie wegen ihrer Behinderung braucht.

Schlagworte sind:

  • Mehr Selbstbestimmung
  • Verbesserungen zu Einkommen und Vermögen
  • Verbesserungen für Personen, die in einer WfBM arbeiten
  • Bessere Teilhabe
  • Soziale Teilhabe
  • Mitbestimmung
  • und vieles mehr

Das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache lesen Sie hier! Klicken Sie auf nachfolgenden Text!

Sterben zu Hause

Focus-Online Bericht zum Thema „Sterben zu Hause“
und über das Tabuthema Tod! Einfach aufs Bild klicken!

Besonders ältere und pflegebedürftige Menschen machen sich Gedanken, wie und wo sie sterben möchten. Laut einer Umfrage würde jede/r Zweite/r gerne zu Hause in gewohnter Umgebung sterben.

Realität ist aber, dass die meisten im Krankenhaus, Pflege-, Altersheim oder Hospiz sterben. Der Tod ist immer noch ein Tabuthema. Lesen Sie den Bericht von Focus Online, indem Sie den Button anklicken!

Treppenlift oder Steighilfe

Viele Menschen sind auf Hilfsmittel angewiesen. Wenn man nicht mobil ist, mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist, wird Treppensteigen ohne Unterstützung unmöglich.

Ist ein Pflegegrad vorhanden, verordnet der Arzt eine Treppensteighilfe. Man braucht immer eine zweite Person dazu. Siehe mein Beispielvideo!

Die Alternative sind Treppenlifte. Die gibt es mit Sitz, mit Plattform oder als Fahrstuhl. Wichtig ist, dass der Bedarf richtig geplant wird. Ich persönlich habe nach 2 Jahren Nutzung einer Treppensteighilfe seit August einen Plattformtreppenlift. Siehe Video!

Sollten Sie den Treppenlift aus eigener Tasche finanzieren müssen, so können Sie 4.000.- Euro einmaliger Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzung: Sie haben mindestens Pflegegrad 2.

Auch die KfW bezuschusst die Maßnahme.

Wichtig ist, dass man sich von unabhängigen Treppenliftplanern Beratung und Angebote einholt. Die kennen den Markt und sind unabhängig. Ein neutrales Angebot können Sie auch durch anklicken des Buttons einfordern.

Rentenerhöhung über 3%

Mehr als drei Prozent Rentenerhöhung wird laut Focus den Rentnern in die Tasche fließen. Zum 1. Juli 2020 wird eine Erhöhung von 3,92 Prozent in Ostdeutschland sowie von 3,15 Prozent in Westdeutschland die Rentner erfreuen.

Quelle soll der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2019 hervor sein. Den kompletten Bericht lesen Sie, indem Sie auf den Button klicken!

Gesund ernähren im Alter

In jedem Alter benötigt der Körper unterschiedliche Nährstoffe. Mal sollten es mehr Proteine, mal mehr Kohlenhydrate sein. Allgemein gilt: Ab einem gewissen Alter sollte es insgesamt weniger sein.

Wichtige Tipps und Infos können Sie jetzt bei Focus Online nachlesen. Sehr nützlich ist ebenfalls ein thematisch passendes Video. Klicken Sie auf den Button, um sich alles anzusehen!