Entlastungsbetrag von vielen nicht genutzt!

Alle Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125.- Euro – und wissen es gar nicht! Oder nutzen ihn nicht!

Merkur.de berichtet:

Der Entlastungsbetrag steht insbesondere Pflegebedürftigen zu. Doch eine weitere Personengruppe hat Anspruch darauf. Prüfen Sie gleich nach, ob Sie dazugehören.

  • Pflegebedürftige können mithilfe des Entlastungsbetrags aufkommende Kosten decken.
  • Es rufen allerdings nicht alle das Ihnen zustehende Geld ab.
  • Neben Pflegebedürftigen hat noch eine weitere Personengruppe ein Anrecht auf den Betrag.

Pflegebedürftige müssen häufig hohe Kosten stemmen, um beispielsweise eine Haushaltshilfe oder andere Betreuungsleistungen finanzieren zu können. Aus diesem Grund hilft der Entlastungsbetrag, die hohen Summen auszugleichen.

Was viele allerdings nicht wissen: Das Geld können nicht nur Pflegebedürftige selbst beantragen.

Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige: Das Wichtigste auf einen Blick

Unabhängig davon, welcher Pflegegrad von eins bis fünf einem Pflegebedürftigen, der daheim lebt, zugeordnet wird, steht diesem ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Um diesen zu erhalten, benötigt Ihre Pflegekasse lediglich die entsprechenden Belege. Wer vergessen hat, den Betrag in Anspruch zu nehmen, hat außerdem Glück: Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie das Geld in den darauffolgenden Monaten einfordern. Das gilt auch am Ende des Jahres, denn dann haben Sie die Chance, den Betrag in den ersten sechs Monaten des neuen Jahres zu erhalten. Anschließend verfällt der Anspruch allerdings.

Der NDR in Berufung auf Daten der Techniker Krankenkasse berichtet, fordern viele das ihnen zustehende Geld allerdings gar nicht an. Vier von zehn Pflegebedürftigen im Bundestaat Mecklenburg-Vorpommern verzichten auf ihren Anspruch. Es sollen 2019 gerade mal 59 Prozent auf die Gelder zugegriffen haben.

Tipp:

Entlastungsbetrag: Weitere Personen haben Anspruch auf die Gelder

Den Entlastungsbetrag gibt es übrigens nicht nur für Pflegebedürftige. Sofern Sie als Nachbarschaftshelfer eine Person pflegen, dürfen Sie ebenfalls auf die Gelder zugreifen. Das hat auch einen steuerlichen Vorteil: Sie können bis zu acht Euro pro Stunde bei einem Maximum von 25 Stunden, die Sie im Monat als Nachbarschaftshelfer tätig sind, steuerfrei abrechnen.

Um Nachbarschaftshelfer zu werden, müssen Sie zuvor lediglich einen entsprechenden Kurs durchlaufen und sich anschließend bei den Pflegekassen melden.

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Verhinderungspflege bei Demenz

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Anton-Pech-Weg 16
Bayr. Eisenstein
Telefon 09922 8045775

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„Urlaub trotz Demenz“ ist das Motto, dass das Haus Sonnenfels nach eigenen Worten verfolgt.

Aus dem Bewusstsein, dass dies gerade WEGEN der Demenz für viele oft unvorstellbar ist. Aber wie Sie aus eigener Erfahrung wahrscheinlich wissen, haben die beteiligten Personen einen Urlaub oft bitter nötig.

Täglich dieselben Abläufe, ähnliche Aktivitäten und teils auch der gleiche Ärger. Jeder, der sich in diesem Kreislauf befindet, weiß wie anstrengend und kräfteraubend der Alltag sein kann.

Legen Sie negative Gedanken wie „für sowas hab ich doch keine Zeit!“ oder „da ist doch alles fremd!“  beiseite und lesen Sie auf der Homepage des Anbieters, wie ein Demenzurlaub dort aussieht.

Wichtiger Tipp:

Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie einen Antrag nach § 39 SGB XI Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson stellen. Den Antrag können Sie formlos oder telefonisch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie übernimmt die Kosten bis 1.612.- Euro pro Jahr.

Unter MENUEPUNKT PFLEGEGRADE finden Sie die jeweiligen Leistungen. Klären Sie ab, ob eventuelle Zuzahlungen vom monatlichen Entlastungsbetrag von 125.- Euro abgerechnet werden können.

Der Tipp gilt für alle Verhinderungs- und Kurzzeitpflegen!

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