Patientenverfügung

Ein wichtiges Thema, das gerne vor sich hergeschoben wird: Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind?

Es gibt drei wichtige Regelungen, die jeder für sich selbst treffen sollte. Es handelt sich dabei um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Was ist das genau?

Patientenverfügung

Hier wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie nicht wünschen bzw. ablehnen. Wichtig: Ihre Entscheidung ist jederzeit abänderbar! 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen oder sie inhaltlich verändern.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird . Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist.

Natürlich ist einiges zu beachten. Vor allem wichtig ist, dass man die Dokumente findet. Was nutzt eine Patientenverfügung, die nicht auffindbar ist, wenn man sie braucht? Nichts!

Hilfen, Vordrucke, Tipps erhalten Sie bei Sozialverbänden wie VDK, Caritas oder Krankenkassen. Meist kostenfrei. Nachfolgend können Sie Infomaterial kostenfrei bestellen oder downloaden. Einfach den jeweiligen Button klicken!

Eine Übersicht mit verständlicher Erklärung, Download wichtiger Formulare und einem thematisch ergänzenden Video finden Sie bei Caritas Deutschland. Für die Infos klicken Sie einfach auf den Button!