Alltagsbegleitung – Wer zahlt?

Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenten
verhelfen zu mehr Selbständigkeit

Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenten entlasten pflegende Angehörige und ermöglichen so Teilhabe am öffentlichen Leben. Stundenweise Unterstützung im Alltag, z. B. durch spazieren gehen, Unterstützung zuhause uvm. Es geht dabei nicht um Pflege!

Wer übernimmt die Kosten für Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Der Entlastungsbetrag von mtl. 125.- Euro kann ebenfalls zu Finanzierung von Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten genutzt werden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.

Was macht eigentlich ein Alltagsbegleiter bzw. ein Betreuungsassistenz?

  • Sie können stundenweise die Betreuung und Beschäftigung von pflegebedürftigen Menschen in deren Häuslichkeit übernehmen.

  • Es geht um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung bzw. bewältigung (z. B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Hilfen im Haushalt oder im Garten usw.)

Kosten für eine solche Leistungen übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe im Rahmen der Verhinderungspflege oder/und des zusätzlichen Entlastungsbetrags (bei anerkanntem Pflegegrad).

Wer darf sich Betreuungsassistent nennen?

Ein Betreuungsassistent 87b bzw. ein Alltagsbegleiter nach § 87b SGB XI wird für diese Aufgaben eigens qualifiziert. So muss jeder, der sich anschließend „Betreuungsassistent nach § 87b“ nennen möchte, 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum absolvieren. In der Regel dauert diese Ausbildung rund vier Monate.

Mit den Pflegstärkungsgesetzen wurden die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Seither können Alltagsbegleiter/Betreuungsassistenten auch in der häuslichen Pflege eingesetzt werden:

WICHTIG:

Der Betreuungsassistent bzw. Alltagsbegleiter übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten, reicht keine Medikamente, macht keine Grundpflege. Seine Aufgaben sind folgende:

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Begleitung bei Einkäufen/Freizeitaktivitäten
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Beschäftigungsangebote wie Spielen, Lesen, Malen etc.

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