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Alle Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125.- Euro – und wissen es gar nicht! Oder nutzen ihn nicht!
Merkur.de berichtet:
Der Entlastungsbetrag steht insbesondere Pflegebedürftigen zu. Doch eine weitere Personengruppe hat Anspruch darauf. Prüfen Sie gleich nach, ob Sie dazugehören.
Pflegebedürftige müssen häufig hohe Kosten stemmen, um beispielsweise eine Haushaltshilfe oder andere Betreuungsleistungen finanzieren zu können. Aus diesem Grund hilft der Entlastungsbetrag, die hohen Summen auszugleichen.
Was viele allerdings nicht wissen: Das Geld können nicht nur Pflegebedürftige selbst beantragen.
Unabhängig davon, welcher Pflegegrad von eins bis fünf einem Pflegebedürftigen, der daheim lebt, zugeordnet wird, steht diesem ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Um diesen zu erhalten, benötigt Ihre Pflegekasse lediglich die entsprechenden Belege. Wer vergessen hat, den Betrag in Anspruch zu nehmen, hat außerdem Glück: Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie das Geld in den darauffolgenden Monaten einfordern. Das gilt auch am Ende des Jahres, denn dann haben Sie die Chance, den Betrag in den ersten sechs Monaten des neuen Jahres zu erhalten. Anschließend verfällt der Anspruch allerdings.
Der NDR in Berufung auf Daten der Techniker Krankenkasse berichtet, fordern viele das ihnen zustehende Geld allerdings gar nicht an. Vier von zehn Pflegebedürftigen im Bundestaat Mecklenburg-Vorpommern verzichten auf ihren Anspruch. Es sollen 2019 gerade mal 59 Prozent auf die Gelder zugegriffen haben.
Tipp:
Den Entlastungsbetrag gibt es übrigens nicht nur für Pflegebedürftige. Sofern Sie als Nachbarschaftshelfer eine Person pflegen, dürfen Sie ebenfalls auf die Gelder zugreifen. Das hat auch einen steuerlichen Vorteil: Sie können bis zu acht Euro pro Stunde bei einem Maximum von 25 Stunden, die Sie im Monat als Nachbarschaftshelfer tätig sind, steuerfrei abrechnen.
Um Nachbarschaftshelfer zu werden, müssen Sie zuvor lediglich einen entsprechenden Kurs durchlaufen und sich anschließend bei den Pflegekassen melden.
Alle Infos zu Leistungen in der Pflegeversicherung im eBook/Buch: „Pflegeblock“
Das Thema Kurzzeitpflege ist mitunter kompliziert. Voraussetzung ist, dass man mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde.
Kurzzeitpflege ist meist nach stationärem Aufenthalt des Pflegebedürftigen notwendig, oder bei Krisensituationen, wenn häusliche und teilstationäre nicht möglich oder ausreichend ist.
Anspruch auf Kurzzeitpflege hat man maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr.
1.612.- Euro dürfen die Aufwendungen der Kurzzeitpflege nicht übersteigen.
Die 1.612.- Euro der Kurzzeitpflege kann aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 3) auf insgesamt 3.224.- Euro erhöht werden.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig gezahlt.
Zuzahlungen zur Kurzzeitpflege können über den Entlastungsbetrag (125.- Euro mtl.) ausgeglichen werden.
Bei stationären Aufenthalten, beispielsweise im Krankenhaus, wird das Pflegegeld 28 Tage weiter gezahlt. Danach ruht die Zahlung bis zur Entlassung.
Bei Kurzzeitpflege im Pflegehotel kann Ihr Partner mit Urlaub machen. Der Aufenthalt des Pflegebedürftigen wird über Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag abgerechnet. So Zahlt praktisch nur der Partner seine Unterkunft und Verpflegung. Infos und Angebote finden Sie in nachstehenden Link!
Verbraucherzentrale informiert:
Fristen bei der Pflegekasse: So schnell muss die Versicherung reagieren
Bei der Pflegekasse können Versicherte verschiedene finanzielle und organisatorische Hilfen beantragen. Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die Versicherung innerhalb bestimmter Fristen reagieren.
Das Wichtigste in Kürze:
Braucht die Kasse zu lange, stehen dem Antragsteller sofort 70 Euro pro Woche als Pauschale zu.
Wenn die Kasse die Fristen nicht einhält
Hält die Kasse die Begutachtungsfristen nicht ein, muss sie dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro zahlen. Das gilt jedoch nicht, wenn
Reagiert die Kasse, aber Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Eine detaillierte Begründung können Sie nachreichen. Wenn der Widerspruch von der Pflegekasse schriftlich abgelehnt wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
Den kompletten Bericht der Verbraucherzentrale lesen Sie, wenn Sie auf den Button klicken!
Besonders ältere und pflegebedürftige Menschen machen sich Gedanken, wie und wo sie sterben möchten. Laut einer Umfrage würde jede/r Zweite/r gerne zu Hause in gewohnter Umgebung sterben.
Realität ist aber, dass die meisten im Krankenhaus, Pflege-, Altersheim oder Hospiz sterben. Der Tod ist immer noch ein Tabuthema. Lesen Sie den Bericht von Focus Online, indem Sie den Button anklicken!
Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege wird oft ergänzend ein ambulanter Pflegedienst benötigt. Nachdem der Pflegebedarf festgestellt wurde, wird durch den ambulanten Pflegedienst ein Kostenvoranschlag erstellt.
Meist wird auf der Preisliste des Pflegedienstes angekreuzt, was man benötigt und sieht dann, was es kostet. Da steht dann z. B. Mobilisation oder Grundpflege – also ein Oberbegriff. Aber was genau beinhaltet das?
Kleine Morgen-/Abendtoilette |
Große Morgen-/Abendtoilette |
Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad |
Vollbad |
Hilfen bei Ausscheidungen |
Lagern/Betten |
Mobilisation |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
Wichtig:
Je nach Pflegegrad erhalten Sie unterschiedlich Leistungen zur Abrechnung der ambulanten Dienste. Lesen Sie, was Ihnen zusteht im Menuepunkt:
Ein wichtiges Thema, das gerne vor sich hergeschoben wird: Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind?
Es gibt drei wichtige Regelungen, die jeder für sich selbst treffen sollte. Es handelt sich dabei um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Was ist das genau?
Patientenverfügung
Hier wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie nicht wünschen bzw. ablehnen. Wichtig: Ihre Entscheidung ist jederzeit abänderbar!
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen oder sie inhaltlich verändern.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird . Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist.
Natürlich ist einiges zu beachten. Vor allem wichtig ist, dass man die Dokumente findet. Was nutzt eine Patientenverfügung, die nicht auffindbar ist, wenn man sie braucht? Nichts!
Hilfen, Vordrucke, Tipps erhalten Sie bei Sozialverbänden wie VDK, Caritas oder Krankenkassen. Meist kostenfrei. Nachfolgend können Sie Infomaterial kostenfrei bestellen oder downloaden. Einfach den jeweiligen Button klicken!
Eine Übersicht mit verständlicher Erklärung, Download wichtiger Formulare und einem thematisch ergänzenden Video finden Sie bei Caritas Deutschland. Für die Infos klicken Sie einfach auf den Button!
Viele Menschen sind auf Hilfsmittel angewiesen. Wenn man nicht mobil ist, mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist, wird Treppensteigen ohne Unterstützung unmöglich.
Ist ein Pflegegrad vorhanden, verordnet der Arzt eine Treppensteighilfe. Man braucht immer eine zweite Person dazu. Siehe mein Beispielvideo!
Die Alternative sind Treppenlifte. Die gibt es mit Sitz, mit Plattform oder als Fahrstuhl. Wichtig ist, dass der Bedarf richtig geplant wird. Ich persönlich habe nach 2 Jahren Nutzung einer Treppensteighilfe seit August einen Plattformtreppenlift. Siehe Video!
Sollten Sie den Treppenlift aus eigener Tasche finanzieren müssen, so können Sie 4.000.- Euro einmaliger Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzung: Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
Auch die KfW bezuschusst die Maßnahme.
Wichtig ist, dass man sich von unabhängigen Treppenliftplanern Beratung und Angebote einholt. Die kennen den Markt und sind unabhängig. Ein neutrales Angebot können Sie auch durch anklicken des Buttons einfordern.
Angehörige von Pflegebedürftigen müssen immer tiefer in die Tasche greifen. Der Eigenanteil der Kosten bei Unterbringung im Alters- oder Pflegeheim beträgt 2019 bundesweit rund 18 Prozent mehr als 2018.
SWR Aktuell berichtet mit einem sehr informativer Filmbeitrag. Um den zu sehen, klicken Sie auf den Button.
Wolfgang Schäuble ist seit einem Attentat am 12. Oktober 1990 querschnittsgelähmt. Seitdem sitzt er im Rollstuhl.
NTV hat ein sehr bewegendes Interview mit Schäuble geführt. Das lesen Sie, indem Sie auf den Button klicken!