Dauerrezept für Chronisch Kranke ab 2020

Gute Sache: Erleichterung für chronisch Kranke! Arztbesuche sparen und direkt zur Apotheke gehen oder sich die Medikamente liefern lassen!

Menschen mit chronischen Erkrankungen können ab 2020 von ihrem Arzt ein sogenanntes Wiederholungsrezept bekommen.

Interessant für alle, die regelmäßig ein bestimmtes Medikament einnehmen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt folgendes:

„Die Mediziner können auf dem Rezept vermerken, ob und wie oft das verordnete Medikament auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere „Lieferungen“ durch den Apotheker möglich.

Auch muss der Arzt angeben, wie lange das Folgerezept nach der Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben. Tierarzneimittel sind von der Neuregelung ausgenommen“.

Laut Gesetzgeber ist chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über die Dauer von mindestens einem Jahr nachweisen kann. Zusätzlich sollte mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
  • oder wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt wird, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, die chronisch obstruktive Atemwegserkrankung oder die koronare Herzkrankheit gehören.

Weitere wichtige Änderungen können Sie im Bericht der Verbraucherzentrale nachlesen, wenn Sie auf folgenden Button klicken!

Patientenverfügung

Ein wichtiges Thema, das gerne vor sich hergeschoben wird: Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind?

Es gibt drei wichtige Regelungen, die jeder für sich selbst treffen sollte. Es handelt sich dabei um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Was ist das genau?

Patientenverfügung

Hier wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie nicht wünschen bzw. ablehnen. Wichtig: Ihre Entscheidung ist jederzeit abänderbar! 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen oder sie inhaltlich verändern.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird . Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist.

Natürlich ist einiges zu beachten. Vor allem wichtig ist, dass man die Dokumente findet. Was nutzt eine Patientenverfügung, die nicht auffindbar ist, wenn man sie braucht? Nichts!

Hilfen, Vordrucke, Tipps erhalten Sie bei Sozialverbänden wie VDK, Caritas oder Krankenkassen. Meist kostenfrei. Nachfolgend können Sie Infomaterial kostenfrei bestellen oder downloaden. Einfach den jeweiligen Button klicken!

Eine Übersicht mit verständlicher Erklärung, Download wichtiger Formulare und einem thematisch ergänzenden Video finden Sie bei Caritas Deutschland. Für die Infos klicken Sie einfach auf den Button!

Gesund ernähren im Alter

In jedem Alter benötigt der Körper unterschiedliche Nährstoffe. Mal sollten es mehr Proteine, mal mehr Kohlenhydrate sein. Allgemein gilt: Ab einem gewissen Alter sollte es insgesamt weniger sein.

Wichtige Tipps und Infos können Sie jetzt bei Focus Online nachlesen. Sehr nützlich ist ebenfalls ein thematisch passendes Video. Klicken Sie auf den Button, um sich alles anzusehen!