Werde Reiseassistent

WORKSHOP REISEASSISTENZ FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Die gemeinnützige Gesellschaft des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. veranstaltet Workshops und Schulungen für Menschen, die sich gerne zur/m Reiseassistenten/-in für Menschen mit Behinderung ausbilden möchten.

Im Rahmen des Kurses werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Teilnehmer/-innen im Umgang mit Menschen mit Behinderung sensibilisiert und erhöht. Dabei werden in einer angenehm offenen und kreativen Atmosphäre folgende Themen angesprochen:

  • Kennenlernen der verschiedenen Behinderungsarten und spezieller Hilfsmittel
  • Einsatz als pflegerische Assistenz
  • Verschiedene Pflegetechniken
  • Umgang mit dem Rollstuhl
  • Assistenz für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Nähe und Distanz in der Assistenz

Alle Themen werden gemeinsam mit Menschen mit Behinderung in praktischen und theoretischen Einheiten erarbeitet.

Neben einem theoretischen Teil wird den Teilnehmer/-innen u.a. durch einen praktischen Einsatz im benachbarten Eduard-Knoll-Wohnzentrum (EKWZ) und den Krautheimer Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) die Möglichkeit gegeben, das zuvor Erlernte direkt umzusetzen. Somit werden die erworbenen Fähigkeiten sofort verfestigt und den zukünftigen Reiseassistenten/-innen wird ein größtmöglicher Lernerfolg garantiert.

Während des gesamten Workshops wird für den Austausch sowie für Diskussionen untereinander, mit erfahrenen Reiseassistenten/-innen oder mit Reisenden mit Behinderung genügend Freiraum geschaffen. Dabei sollen die eigenen Barrieren abgebaut und die Bereitschaft sich für die Zivilgesellschaft zu engagieren, erhöht werden.

Für den Workshop angesprochen werden sollen Erwachsene Teilnehmer/innen, die sich mit den spezifischen Anforderungen in der freiwilligen Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung oder älteren Personen während Ihrer Reiseaktivitäten interessieren und auseinandersetzen wollen. Die Teilnehmer/-innen müssen über keine bestimmten Vorkenntnisse verfügen, sollten aber unvoreingenommen mit Menschen mit Behinderung umgehen können.

Quelle: BSK-Reisen.org

Dort können Sie den Aktuellen Reisekatalog bestellen oder als PDF einlesen.

Alltagsbegleitung – Wer zahlt?

Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenten
verhelfen zu mehr Selbständigkeit

Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenten entlasten pflegende Angehörige und ermöglichen so Teilhabe am öffentlichen Leben. Stundenweise Unterstützung im Alltag, z. B. durch spazieren gehen, Unterstützung zuhause uvm. Es geht dabei nicht um Pflege!

Wer übernimmt die Kosten für Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Der Entlastungsbetrag von mtl. 125.- Euro kann ebenfalls zu Finanzierung von Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten genutzt werden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.

Was macht eigentlich ein Alltagsbegleiter bzw. ein Betreuungsassistenz?

  • Sie können stundenweise die Betreuung und Beschäftigung von pflegebedürftigen Menschen in deren Häuslichkeit übernehmen.

  • Es geht um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung bzw. bewältigung (z. B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Hilfen im Haushalt oder im Garten usw.)

Kosten für eine solche Leistungen übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe im Rahmen der Verhinderungspflege oder/und des zusätzlichen Entlastungsbetrags (bei anerkanntem Pflegegrad).

Wer darf sich Betreuungsassistent nennen?

Ein Betreuungsassistent 87b bzw. ein Alltagsbegleiter nach § 87b SGB XI wird für diese Aufgaben eigens qualifiziert. So muss jeder, der sich anschließend „Betreuungsassistent nach § 87b“ nennen möchte, 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum absolvieren. In der Regel dauert diese Ausbildung rund vier Monate.

Mit den Pflegstärkungsgesetzen wurden die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Seither können Alltagsbegleiter/Betreuungsassistenten auch in der häuslichen Pflege eingesetzt werden:

WICHTIG:

Der Betreuungsassistent bzw. Alltagsbegleiter übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten, reicht keine Medikamente, macht keine Grundpflege. Seine Aufgaben sind folgende:

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Begleitung bei Einkäufen/Freizeitaktivitäten
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Beschäftigungsangebote wie Spielen, Lesen, Malen etc.

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