Verhinderungspflege bei Demenz

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Haus Sonnenfels
Anton-Pech-Weg 16
Bayr. Eisenstein
Telefon 09922 8045775

Pflegeurlaub
– DAMIT SIE GEMEINSAM MIT IHREM DEMENTEN ANGEHÖRIGEN DEM ALLTAG ENTFLIEHEN KÖNNEN –

„Urlaub trotz Demenz“ ist das Motto, dass das Haus Sonnenfels nach eigenen Worten verfolgt.

Aus dem Bewusstsein, dass dies gerade WEGEN der Demenz für viele oft unvorstellbar ist. Aber wie Sie aus eigener Erfahrung wahrscheinlich wissen, haben die beteiligten Personen einen Urlaub oft bitter nötig.

Täglich dieselben Abläufe, ähnliche Aktivitäten und teils auch der gleiche Ärger. Jeder, der sich in diesem Kreislauf befindet, weiß wie anstrengend und kräfteraubend der Alltag sein kann.

Legen Sie negative Gedanken wie „für sowas hab ich doch keine Zeit!“ oder „da ist doch alles fremd!“  beiseite und lesen Sie auf der Homepage des Anbieters, wie ein Demenzurlaub dort aussieht.

Wichtiger Tipp:

Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, können Sie einen Antrag nach § 39 SGB XI Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson stellen. Den Antrag können Sie formlos oder telefonisch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie übernimmt die Kosten bis 1.612.- Euro pro Jahr.

Unter MENUEPUNKT PFLEGEGRADE finden Sie die jeweiligen Leistungen. Klären Sie ab, ob eventuelle Zuzahlungen vom monatlichen Entlastungsbetrag von 125.- Euro abgerechnet werden können.

Der Tipp gilt für alle Verhinderungs- und Kurzzeitpflegen!

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Dauerrezept für Chronisch Kranke ab 2020

Gute Sache: Erleichterung für chronisch Kranke! Arztbesuche sparen und direkt zur Apotheke gehen oder sich die Medikamente liefern lassen!

Menschen mit chronischen Erkrankungen können ab 2020 von ihrem Arzt ein sogenanntes Wiederholungsrezept bekommen.

Interessant für alle, die regelmäßig ein bestimmtes Medikament einnehmen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt folgendes:

„Die Mediziner können auf dem Rezept vermerken, ob und wie oft das verordnete Medikament auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere „Lieferungen“ durch den Apotheker möglich.

Auch muss der Arzt angeben, wie lange das Folgerezept nach der Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben. Tierarzneimittel sind von der Neuregelung ausgenommen“.

Laut Gesetzgeber ist chronisch krank, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über die Dauer von mindestens einem Jahr nachweisen kann. Zusätzlich sollte mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
  • oder wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt wird, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, die chronisch obstruktive Atemwegserkrankung oder die koronare Herzkrankheit gehören.

Weitere wichtige Änderungen können Sie im Bericht der Verbraucherzentrale nachlesen, wenn Sie auf folgenden Button klicken!

Bundesteilhabegesetz – Änderungen 2020

Das Bundesteilhabegesetz, BTHG, wird ab 2020 große Änderungen bringen. Hier erfahren Sie die wichtigen Informationen. Klicken Sie auf das Bild, um zum Ministerium für Arbeit und Soziales zukommen. Da ist alles gut zusammen gefasst.

Zum 01. Januar 2020 werden die großen Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz vollzogen. Zum BTHG, Gesetzestext, gelangen Sie durch Klick auf den Button.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt folgendes:

Menschen mit Behinderung
sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können.
Und sie sollen besser am Arbeitsleben teilhaben können.
Dafür bekommen sie bessere Unterstützung.
Jede Person mit Behinderung
bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung,
die sie wegen ihrer Behinderung braucht.

Schlagworte sind:

  • Mehr Selbstbestimmung
  • Verbesserungen zu Einkommen und Vermögen
  • Verbesserungen für Personen, die in einer WfBM arbeiten
  • Bessere Teilhabe
  • Soziale Teilhabe
  • Mitbestimmung
  • und vieles mehr

Das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache lesen Sie hier! Klicken Sie auf nachfolgenden Text!

Sterben zu Hause

Focus-Online Bericht zum Thema „Sterben zu Hause“
und über das Tabuthema Tod! Einfach aufs Bild klicken!

Besonders ältere und pflegebedürftige Menschen machen sich Gedanken, wie und wo sie sterben möchten. Laut einer Umfrage würde jede/r Zweite/r gerne zu Hause in gewohnter Umgebung sterben.

Realität ist aber, dass die meisten im Krankenhaus, Pflege-, Altersheim oder Hospiz sterben. Der Tod ist immer noch ein Tabuthema. Lesen Sie den Bericht von Focus Online, indem Sie den Button anklicken!

Pflegende Angehörige stärken

U. a. Thema „Burnout bei pflegenden Angehörigen“

Der Original VDK-Bericht lesen Sie, indem Sie auf das Bild klicken!

Die VdK-Landesfrauenkonferenz beschäftigte sich dieses Jahr mit dem Thema „Pflegende Angehörige“

Der VdK stellt sein Konzept Pflegepersonenzeit und das Pflegepersonengeld in einem leicht verständlichen Video vor.

Auf das VDK-Bild klicken und schon läuft das Video!

Weitere Themen sind:

Prävention

Resolution

Rente für alle

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Eine Woche Halbpension ab 389.- Euro

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Lage: Bad Peterstal-Griesbach liegt im romantischen Renchtal, am Rande des 2014 gegründeten “Nationalpark Schwarzwald”. Der Kneipp-Kurort ist ein staatlich anerkanntes Mineral-und Moorheilbad. Entfernungen: Zum Ortskern ca. 500m, Einkaufsmöglichkeiten 100 m, Arzt 600m, Apothekenservice im Haus, Bahnhof 1 km, Freibad 1,3 km, Krankenhaus 10 km.

Unterkunft: Das GesundheitsHotel verfügt über einen klimatisierten Speisesaal mit Terrasse, Tagescafé, Aufenthaltsräume mit Dachterrasse, großzügige Hotelhalle mit Kneippbecken und kostenlosem WLAN, Friseursalon, Fußpflege, Kosmetik, Sauna, Fahrstuhl, hoteleigener Garten mit Kleintiergehege (fünf Zwergziegen). Kostenfreie Parkplätze direkt am Haus und ausgewiesene Behindertenparkplätze direkt am Eingang. Der Parkplatz und der Eingang mit Rezeption sind wie das gesamte Hotel stufenlos erreichbar. Die Türbreite des Aufzugs beträgt 135 cm (Tiefe 200 cm, Breite 145 cm). Insgesamt 35 Zimmer und App., davon 28 für Rollstuhlfahrer geeignet.

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So wohnen Sie: Rollstuhlgerechte Einzel-, Doppelzimmer oder Appartements ausgestattet mit erhöhten Einzel- oder Doppelbetten (Betthöhe 54cm), Kabel-TV, Radio, Großtastentelefon mit Notruftaste, Wasserkocher für Teeauswahl und Kaffee, kostenloses WLAN und DSL-Anschluss. Zum Teil haben die Zimmer einen Balkon (nicht barrierefrei). Bad (Bewegungsfreiraum 120×120 cm) mit befahrbarer Dusche, WC mit Haltegriffen und Föhn. Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel auch im Sitzen sehr gut einsehbar. Ein Duschhocker ist vorhanden. Auf Wunsch können die Zimmer auch mit Pflegebetten ausgestattet werden.

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Pflege: Im GesundheitsHotel über den hauseigenen ambulanten Pflegedienst. Das GesundheitsHotel bietet zudem einen Apothekenservice. Die drei Gesundheitskompetenzen unter einem Dach (GesundheitsHotel, Heilbad und Seniorenzentrum) machen es möglich, dass auch pflegende Angehörige ihre Lieben in den Urlaub mitnehmen können. Die pflegebedürftige Person kann so im selben Haus in der Tagespflege oder Kurzzeitpflege professionell und liebevoll betreut werden. Dadurch entsteht genug Freiraum zur Entspannung und die Nähe zu ihren Lieben bleibt erhalten.

Essen & Trinken: Halbpension (Frühstücksbuffet, abends 3-Gang-Wahlmenü oder Buffet) oder Vollpension (Frühstücksbuffet, mittags 3-Gang-Wahlmenü, kalt/warmes Abendessen). Weitere Restaurants finden Sie im Ortskern (ca. 500 m).

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Freizeitangebote: Große Kurabteilung mit umfangreichem Therapieangebot (Massagen, Gymnastik, Kneippanwendungen, Kohlensäure-, Moorbäder), außerdem Sauna und Fitnessraum. Beliebte Ausflugsziele sind die berühmte Kurstadt Baden-Baden, die Erlebniswelt Mummelsee, Freudenstadt mit dem größten Marktplatz Deutschlands, die Metropole Straßburg, der Europapark Rust, das Freilichtmuseum „Vogtsbauernhöfe“, der Wolf- und Bärenpark in Bad Rippoldsau, die Glasbläserei Dorotheenhütte in Wolfach, der Baumwipfelpfad in Bad Wildbad, uvm.

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Was gehört zur Grundpflege

Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege wird oft ergänzend ein ambulanter Pflegedienst benötigt. Nachdem der Pflegebedarf festgestellt wurde, wird durch den ambulanten Pflegedienst ein Kostenvoranschlag erstellt.

Meist wird auf der Preisliste des Pflegedienstes angekreuzt, was man benötigt und sieht dann, was es kostet. Da steht dann z. B. Mobilisation oder Grundpflege – also ein Oberbegriff. Aber was genau beinhaltet das?

Hier die Übersicht

  Kleine Morgen-/Abendtoilette  
  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An- und Auskleiden
  3. Teilwaschen inkl. Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe
  4. Mundpflege und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis und
  5. Soorprophylaxe
  6. Kämmen
  Große Morgen-/Abendtoilette  
  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An- und Auskleiden
  3. Waschen, Duschen inkl. Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe
  4. Rasieren
  5. Mundpflege und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis und Soorprophylaxe
  6. Kämmen
  Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad  
  1. Leistungen des Großen Morgen-/Abendtoilette
  2. Baden
  Vollbad  
  1. An- und Auskleiden
  2. Baden inkl. Hautpflege und Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe
  3. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  Hilfen bei Ausscheidungen  
  1. An- und Auskleiden
  2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (im Falle    eines Katheters oder Stomas entsprechende Versorgung)
  3. Intimpflege
  Lagern/Betten  
  • Betten machen/richten
  • Lagern
  • Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)
  Mobilisation  
  1. Gezielte Bewegungsübungen (z. B. Gehen, Stehen, Treppensteigen einschl. Gleichgewichthalten)
  2. Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Bein- und Armregionen
  Hilfe bei der Nahrungsaufnahme  
  1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  2. Hilfe beim Essen und Trinken
  3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

Wichtig:

Je nach Pflegegrad erhalten Sie unterschiedlich Leistungen zur Abrechnung der ambulanten Dienste. Lesen Sie, was Ihnen zusteht im Menuepunkt:

Pflegegrade

Patientenverfügung

Ein wichtiges Thema, das gerne vor sich hergeschoben wird: Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind?

Es gibt drei wichtige Regelungen, die jeder für sich selbst treffen sollte. Es handelt sich dabei um die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Was ist das genau?

Patientenverfügung

Hier wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie nicht wünschen bzw. ablehnen. Wichtig: Ihre Entscheidung ist jederzeit abänderbar! 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen oder sie inhaltlich verändern.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird . Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist.

Natürlich ist einiges zu beachten. Vor allem wichtig ist, dass man die Dokumente findet. Was nutzt eine Patientenverfügung, die nicht auffindbar ist, wenn man sie braucht? Nichts!

Hilfen, Vordrucke, Tipps erhalten Sie bei Sozialverbänden wie VDK, Caritas oder Krankenkassen. Meist kostenfrei. Nachfolgend können Sie Infomaterial kostenfrei bestellen oder downloaden. Einfach den jeweiligen Button klicken!

Eine Übersicht mit verständlicher Erklärung, Download wichtiger Formulare und einem thematisch ergänzenden Video finden Sie bei Caritas Deutschland. Für die Infos klicken Sie einfach auf den Button!

Treppenlift oder Steighilfe

Viele Menschen sind auf Hilfsmittel angewiesen. Wenn man nicht mobil ist, mit Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist, wird Treppensteigen ohne Unterstützung unmöglich.

Ist ein Pflegegrad vorhanden, verordnet der Arzt eine Treppensteighilfe. Man braucht immer eine zweite Person dazu. Siehe mein Beispielvideo!

Die Alternative sind Treppenlifte. Die gibt es mit Sitz, mit Plattform oder als Fahrstuhl. Wichtig ist, dass der Bedarf richtig geplant wird. Ich persönlich habe nach 2 Jahren Nutzung einer Treppensteighilfe seit August einen Plattformtreppenlift. Siehe Video!

Sollten Sie den Treppenlift aus eigener Tasche finanzieren müssen, so können Sie 4.000.- Euro einmaliger Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzung: Sie haben mindestens Pflegegrad 2.

Auch die KfW bezuschusst die Maßnahme.

Wichtig ist, dass man sich von unabhängigen Treppenliftplanern Beratung und Angebote einholt. Die kennen den Markt und sind unabhängig. Ein neutrales Angebot können Sie auch durch anklicken des Buttons einfordern.

Rentenerhöhung über 3%

Mehr als drei Prozent Rentenerhöhung wird laut Focus den Rentnern in die Tasche fließen. Zum 1. Juli 2020 wird eine Erhöhung von 3,92 Prozent in Ostdeutschland sowie von 3,15 Prozent in Westdeutschland die Rentner erfreuen.

Quelle soll der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2019 hervor sein. Den kompletten Bericht lesen Sie, indem Sie auf den Button klicken!