MDK – Fristversäumnis bringt Geld

Verbraucherzentrale informiert:
Hält MDK Frist nicht ein, wird Entschädigung fällig

Verbraucherzentrale informiert:

Fristen bei der Pflegekasse: So schnell muss die Versicherung reagieren

Bei der Pflegekasse können Versicherte verschiedene finanzielle und organisatorische Hilfen beantragen. Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die Versicherung innerhalb bestimmter Fristen reagieren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Binnen zwei Wochen nach der Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen.
  • Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
  • In akuten Fällen ist eine Entscheidung binnen einer Woche fällig.

Braucht die Kasse zu lange, stehen dem Antragsteller sofort 70 Euro pro Woche als Pauschale zu.

Wenn die Kasse die Fristen nicht einhält

Hält die Kasse die Begutachtungsfristen nicht ein, muss sie dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro zahlen. Das gilt jedoch nicht, wenn

  • die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder
  • der Antragsteller sich in stationärer Pflege befindet und bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist.

Reagiert die Kasse, aber Sie sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Eine detaillierte Begründung können Sie nachreichen. Wenn der Widerspruch von der Pflegekasse schriftlich abgelehnt wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Den kompletten Bericht der Verbraucherzentrale lesen Sie, wenn Sie auf den Button klicken!